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#137 Nachgehakt: Redispatch-Vorbehalt im Netzpaket auf dem Prüfstand (mit Thorsten Müller, Stiftung Umweltenergierecht)

Das Netzpaket ist im Kabinett beschlossen. Grund genug für eine spontane Folge mit Thorsten Müller, Mitgründer sowie Wissenschaftlicher Leiter und Vorsitzender des Stiftungsvorstandes der Stiftung Umweltenergierecht (SUER). Er zählt zu den prägenden Stimmen im deutschen Energierecht und bringt fundierte Einblicke in die aktuellen regulatorischen Entwicklungen rund um die Energiewende mit.

 

Warum ist das Thema so wichtig?

Der Netzausbau hält vielerorts nicht mit dem Ausbau von Erneuerbaren, Speichern und neuen Verbrauchern Schritt. Netzanschlusskapazitäten werden  zunehmend zum Engpass. Mit dem Ziel Anlagenzubau und Netzausbau künftig besser zu synchronisieren, hat das Bundeskabinett nun mit dem Netzanschlusspaket neue Regelungen auf den Weg gebracht.

Besonders umstritten: der Redispatch-Vorbehalt. Gemeinsam mit Thorsten Müller beleuchten wir die neuen Regelungen zu kapazitätslimitierten Gebieten und zur systemdienlichen Anschlussleistung. Zentrale Fragen der Folge: Welche Probleme sollen die neuen Instrumente lösen, wie könnten sie den Netzzugang verändern und wo bestehen aus Sicht des Energierechts noch offene Fragen?

 

Unser Fazit:

Der Handlungsdruck ist groß, die Richtung ist gesetzt. Wie die neuen Instrumente in der Praxis funktionieren werden und ob sie rechtlich Bestand haben, bleibt spannend.

Link zur Pressemitteilung: BMWE (2026): Die Bundesregierung schlägt das nächste Kapitel der Energiewende auf – EEG-Novelle und Netzanschlusspaket im Bundeskabinett beschlossen,

Link zum Würzburger Bericht: Stiftung Umweltenergierecht (2026): EU-rechtliche Vorgaben zur Begrenzung von Netzanschlussansprüchen bei Netzengpässen

Urheber des Fotos © Manuel Reger

 

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